Auflagen für Gäste wegen Corona

Wichtige Infos zu Abstand, Maske und Kontaktdaten

Wie Staatskanzleichef Florian Herrmann am 13.05.2020 bei einer Pressekonferenz verkündete, kann die geplante Öffnung von gastronomischen Betrieben dank positiver Entwicklung der Corona-Infektionen in Bayern umgesetzt werden.

  • Seit 18. Mai ist unser Biergärten wieder geöffnet.
  • Seit 25. Mai ist auch unser Speiselokal wieder geöffnet.

Das Wirtschaftsministerium hat  ein "Rahmenkonzept Gastronomie" vorgelegt.
Es erlaubt den einzelnen Gastro-Betrieben die Entwicklung von eigenen Schutz- und Hygienekonzepten. Die wichtigsten Punkte im Rahmenkonzept sind:
  • Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und weiteren Personen im Lokal.
  • Familien oder Mitglieder des selben Hausstandes können näher beinander am selben Tisch sitzen. Entsprechend der seit 8.5. geltenden Kontaktbeschränkungen können auch Mitglieder eines zweiten Hausstands am selben Tisch sitzen.
  • Mund-Nasen-Schutz ist vorgeschrieben für Kellner im Gastraum sowie für Gäste, wenn sie nicht am Tisch sitzen. In der Küche ist er nur vorgeschrieben, wenn der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Lüftungs- und Reinigungspläne werden angepasst.
  • Kontaktdaten von Gästen werden aufgenommen, um im Fall einer später auftretenden Infektion nachverfolgen zu können.
  • Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist, oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit COVID-19-Symptomen hatte, darf keine Gaststätten besuchen.
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